Die 4. Kraft im Gesundheitswesen wurde akzeptiert: Die Selbstheilung
Am
Beispiel Krebs: Symptombekämpfung mit der Schulmedizin oder den Hintergrund
synergetisch aufdecken? Lineares oder synergetischen Denken? Das synergetische
Denken nach Bernd Joschko wurde 2010 vom BVerwG bestätigt: Schulmedizinisches
Denken ist primitiver, einfacher - befindet sich auf der untersten Ebene der
Heilung.
Diese unterschiedliche Sichtweise wurde von Bernd Joschko dem Bundesverwaltunsgericht
in Leipzig 2010 vorgetragen und genehmigt! Das OVG Lüneburg hatte vorher
in seinem Urteil klar definiert: "Im
Übrigen darf dem Kläger bei dem von ihm vertretenen Ansatz zum wahren
Entstehungsgrund von Krankheiten ohnehin keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil
werden. Denn auch ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme
notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken (vgl.
VGH Mannheim, Beschl. V. 2.10.2008 – 9 S 1782/08 -, NJW 2009, 458 ff.),
wie dies aber geschieht, wenn man – wie der Kläger – annimmt,
Krankheiten seien nicht schulmedizinisch, sondern synergetisch zu heilen. Einem
Bewerber, der im medizinischen Bereich solchen Fehlvorstellungen unterliegt
und dementsprechend eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt, darf
keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden (vgl. OVG Münster, Beschl.
V. 20.11.2007 –12 A 3786/05 -, DVBI. 2008, 124 ff.)."
Das BVerwG definiert in der Revision zum Urteil des OVG Lüneburg am 26. August 2010 in Leipzig: "Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss”. Dafür braucht es nur den kleinen HP-Schein (Urteil vom VG Gießen im Dez. 2012). Weiter aus dem Urteil: „Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ im Gesundheitswesen neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung – auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung oder –unterdrückung."
Die
Richter haben die Selbstdarstellung der Methode mitgetragen - Zitat aus dem
Urteil:
"Nach der Eigendarstellung versteht sich die
Synergetik-Therapie als eine Alternative zur üblichen Schulmedizin, welche
unfähig zu einer wahren Heilung von Krankheiten sei. Patienten, die sich
bereits in ärztlicher Behandlung befinden, wird der Rat erteilt, den Arzt
zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung nicht nachvollziehen könne
("denn Sie bekommen ja auch nicht beim Metzger kompetente Antworten auf
die Frage nach vegetarischer Ernährung"). Die Kläger stellen
demgegenüber in Aussicht, mit der Synergetik-Therapie praktisch jede Art
von Erkrankungen körperlicher oder seelischer Art bis hin zu Selbstmordgefährdung
im Wege der aktiven Selbstheilung behandeln zu können."
Der Berufsstatus wurde bestätigt, ebenso die Autonomie
- Zitat aus dem Urteil: "Die Einordnung der
Tätigkeit als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde stellt keinen
unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art.
12 Abs. 1 GG dar." ... "Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten
behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos
angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten
sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss. Das gilt für die Aufnahme
einer Behandlung wie für deren Fortsetzung. Nicht nur zu Beginn einer Therapie,
sondern auch im Verlauf der Behandlung können sich Komplikationen ergeben,
die die Kläger erkennen und auf die sie gegebenenfalls reagieren müssen.
Die dafür erforderlichen Grundkenntnisse und die nötige charakterliche
Zuverlässigkeit werden durch die Überprüfung vor Erteilung der
Heilpraktikererlaubnis sichergestellt."
Zitat aus
dem Urteil: "Vor allem aber stellt sich die
Methode als der Schulmedizin überlegen dar, die lediglich Symptome bekämpfe,
während die Synergetik den Krankheitshintergrund auflöse. In den Eigendarstellungen
wird die Methode der Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten
als Alternative gegenübergestellt („Heilung versus Selbstheilung“).
Auch dies zeigt sich exemplarisch an den Aussagen über die Behandlung von
Brustkrebserkrankungen. In den Broschüren wird die Wirksamkeit der schulmedizinischen
Behandlung angezweifelt und als lebensgefährlich bezeichnet. Zudem wird
die Ansicht vertreten, dass durch die vom Arzt gestellte Diagnose ein Schock
ausgelöst werde, der häufig zusätzlich Lungenkrebs erzeuge. Dagegen
setzen die Kläger ihre Methode der wahren Heilung, die auf der vermeintlichen
Erkenntnis basiert, dass Krebs in der linken Brust in der Regel auf einem Versorgungskonflikt
beruhe, in der rechten Brust hingegen auf einem Partnerschaftskonflikt, die
jeweils durch die Synergetik-Therapie aufgelöst werden könnten."
Fazit: Der Absolvent eines HP-Schein psych kann mit der
Synergetik Methode und der darin enthaltenen Berufsauffassung körperliche
und seelische Krankheiten direkt behandeln - er wirkt wie ein "alternativer
ganzheitlicher Arzt".
Komplettes Urteil als pdf
Was hat Dr. Hamer damit zu tun?
Das BVerwG hat mit seinem Urteil 2010 die Sichtweise von Dr. Hamer über die Entstehung von Brust- und Lugenkrebs mitgetragen, fordert aber einen HP-Schein - damit man ihn jederzeit wieder wegnehmen kann? Möglich ... Dr. Hamer hat probiert seine Approbation 2017 wieder zu bekommen - das VG Frankfurt lehnte jedoch ab - pdf. Er würde ja nur seine Sichtweise als Arzt zum Ausdruck bringen. 5 Monate später verstarb Dr. Hamer.