Anna und das Bundesverfassungsgericht
Ablehnung ohne Kommentar der Revision zur Grenzziehung der Synergetik Therapie zum Gebiet der strafbaren Heilkunde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 13. Juni 2013 19 Monate Beschäftigung mit der Synergetik Methode: Das Bundesverfassungsgericht ist sprachlos !
Bestätigung des Urteil vom BGH Karlsruhe zur Grenzziehung der Synergetik Methode von Bernd Joschko - Hier das Urteil vom Landgericht als pdf und hier das Urteil des BGH als pdf Kritik als Anmerkung von Bernd Joschko:
Die Synergetik Methode wurde von allen Gerichten - auch vom BVerwG
(Urteil als pdf) - immer nur mit dem Katathymen Bilderleben des Arztes
Hans Carl Leuner verglichen und dieser Vergleich ist nicht zulässig,
da die Synergetik Methode das naturwissenschaftliche Selbstorganisationsprinzip
nutzt. Äpfel und Birnen kann man nicht vergleichen. Aber Richter
sind keine Sachverständigen, Psychiater in diesem Falle auch nicht.
Urteile bitte selbst: Die Anbieter von Techniken zur Selbsterfahrung und somit zur Selbstheilung machen sich strafbar in Abhängigkeit von den ERWARTUNGEN seiner Kunden. Der Anbieter muß somit Verantwortung übernehmen für Vorgänge, die im Gehirn eines anderen Menschen passieren. In einigen Jahren wird das BVerfG sicher anderes darüber denken und urteilen. Schau dir in diesem Zusammenhang noch einmal den Film von Anna und ihrer Motivation zur Selbst-Heilung an. Kann es sein, das Richter nur die Schulmedizin fördern? Doch Symptombekämpfung ist oft nicht ausreichend intelligent zum Überleben...
Der Vorgang:
Dr. Immerschmitt legte in seinem Urteil fest, daß das Anbieten von Profiling nicht unter das HP-Gesetz fällt, da dieses "Wissen wollen" keine Heilkunde darstellt. In einem Profiling wird das Unterbewusstsein des Klienten mit Hilfe einer bestimmten Fragetechnik "abgescannt", um ein individuelles neuronales Informationsmuster für den Krankheitshintergrund zu erhalten. In der Regel sind es 5 bis 8 Faktoren, die Zusammenwirken und somit die "Software" des Körpersymtoms repräsentieren. Am 22. Juni 2011 bestätigte der BGH in Karlsruhe das Urteil: Synergetik Therapie und die Innenweltreisen seinen eine "Konfrontative Psychotherapie" und die Grenzziehung korrekt. Die dem Bundesverfassungsgericht eingereichte Revision wurde von der 3. Kammer des 2. Senats 19 Monate lang geprüft und Richter Prof. Herbert Landau, Richterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff und Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf lehnten am 13. Juni 2013 die Verfassungsbeschwerde ab. Somit wird die von Dr. Immerschmitt durchgeführte Grenzziehung von den Bewachern der Grundrechten mitgetragen.
Meine vor 20 Jahren selbstgesetzte
Aufgabe, eine Grenzziehung vom BVerfG zum Arbeitsgebiet zur Synergetik
Therapie einzufordern, ist nunmehr erledigt. Ich stelle die Berufsausbildungen
ein. Der Beruf mit allen Rechtstiteln steht zum Verkauf: www.heilberuf.de
Viele Menschen suchen alternativen zur Schulmedizin und sind bereit, teilweise
Selbstverantwortung für ihr Leben und Gesundung zu übernehmen.
Daher wsird dieser Heiloberuf auch seinen Platz in der Gesellschaft finden.
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