Anna und das Bundesverfassungsgericht

Ablehnung ohne Kommentar der Revision zur Grenzziehung der Synergetik Therapie zum Gebiet der strafbaren Heilkunde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 13. Juni 2013

19 Monate Beschäftigung mit der Synergetik Methode: Das Bundesverfassungsgericht ist sprachlos !

 

Bestätigung des Urteil vom BGH Karlsruhe zur Grenzziehung der Synergetik Methode von Bernd Joschko - Hier das Urteil vom Landgericht als pdf und hier das Urteil des BGH als pdf

Kritik als Anmerkung von Bernd Joschko: Die Synergetik Methode wurde von allen Gerichten - auch vom BVerwG (Urteil als pdf) - immer nur mit dem Katathymen Bilderleben des Arztes Hans Carl Leuner verglichen und dieser Vergleich ist nicht zulässig, da die Synergetik Methode das naturwissenschaftliche Selbstorganisationsprinzip nutzt. Äpfel und Birnen kann man nicht vergleichen. Aber Richter sind keine Sachverständigen, Psychiater in diesem Falle auch nicht.

Korrekt ist, jeder Mensch muß sich selbst heilen. Kein Mensch kann einen anderen Menschen heilen - höchstens die Symptome zum Verschwinden bringen.
Aktive Selbstheilung ist keine Heilkunde im üblichen Sinne und daher in Selbstverantwortung auch nur vom jedem Selbst durchführbar.

Urteile bitte selbst: Die Anbieter von Techniken zur Selbsterfahrung und somit zur Selbstheilung machen sich strafbar in Abhängigkeit von den ERWARTUNGEN seiner Kunden. Der Anbieter muß somit Verantwortung übernehmen für Vorgänge, die im Gehirn eines anderen Menschen passieren. In einigen Jahren wird das BVerfG sicher anderes darüber denken und urteilen. Schau dir in diesem Zusammenhang noch einmal den Film von Anna und ihrer Motivation zur Selbst-Heilung an. Kann es sein, das Richter nur die Schulmedizin fördern? Doch Symptombekämpfung ist oft nicht ausreichend intelligent zum Überleben...

 

 

Der Vorgang:

"Krebs fällt nicht vom Himmel" - antwortete im Mai 2010 eine Hautkrebsklientin dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt Dr. Immerschmitt auf seine Frage, "Warum machen Sie eine Innenweltreise?". Anna wollte keine OP machen, allerdings hatten ihr die Ärzte große Angst eingejagt und so wollte Anna nur ihre Angst bearbeiten. Sie meinte, Angst würde das Krebswachstum beschleunigen. Zuvor hatte sie einen Psychotherapieplatz vergeblich gesucht und so machte sie eine kostenlose Session während eines Weiterbildungsseminar zum Profiling für Synergetik Therapeuten bei Bernd Joschko. Diese Session kannst du hier in diesem Film sehen - also auch Anna's Grundmotivation erkennen.

Anna suchte sich anschließend eine Synergetik Therapeutin Gudrun E., die von Dr. Immerschmitt vom Landgericht Frankfurt wg. Heilkundeausübung in 33 Fällen angeklagt wurde. Dr. Immerschmitt verurteilte die Synergetik Therapeutin auch im Falle der hilfesuchenden Anna, denn dies sei strafbare Heilkunde. Insgesammt hatten 33 Klienten Innenweltreisen bei Gudrun erlebt und alle waren zufrieden. Dr. Immenschmitt sprach die Synergetik Therapeutin allerdings auch in 22 Fällen frei. Somit war erstmalig eine Grenzziehung zwischen gesunden und kranken Menschen definiert worden.

Dr. Immerschmitt legte in seinem Urteil fest, daß das Anbieten von Profiling nicht unter das HP-Gesetz fällt, da dieses "Wissen wollen" keine Heilkunde darstellt. In einem Profiling wird das Unterbewusstsein des Klienten mit Hilfe einer bestimmten Fragetechnik "abgescannt", um ein individuelles neuronales Informationsmuster für den Krankheitshintergrund zu erhalten. In der Regel sind es 5 bis 8 Faktoren, die Zusammenwirken und somit die "Software" des Körpersymtoms repräsentieren.

Am 22. Juni 2011 bestätigte der BGH in Karlsruhe das Urteil: Synergetik Therapie und die Innenweltreisen seinen eine "Konfrontative Psychotherapie" und die Grenzziehung korrekt. Die dem Bundesverfassungsgericht eingereichte Revision wurde von der 3. Kammer des 2. Senats 19 Monate lang geprüft und Richter Prof. Herbert Landau, Richterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff und Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf lehnten am 13. Juni 2013 die Verfassungsbeschwerde ab. Somit wird die von Dr. Immerschmitt durchgeführte Grenzziehung von den Bewachern der Grundrechten mitgetragen.

 

 

Fazit: Wenn sich eine Krebsklientin durch eine Motivationserhöhung zur Lebensenergie, Reduzierung ihrer Angst oder mehr Durchsetzungkraft im Leben eine Verbesserung ihres Gesundheitstzustandes zum Krebswachstum erwartet, macht sich der Anbieter strafbar. Diese Grenzziehung trägt das BVerfG mit. Dr. Immerschmitt lag die Session von Anna vor - und hier kannst Du sie dir auch anschauen. Dieser Film liegt auf Youtube - rechts auf das Bild klicken

Meine vor 20 Jahren selbstgesetzte Aufgabe, eine Grenzziehung vom BVerfG zum Arbeitsgebiet zur Synergetik Therapie einzufordern, ist nunmehr erledigt. Ich stelle die Berufsausbildungen ein. Der Beruf mit allen Rechtstiteln steht zum Verkauf: www.heilberuf.de Viele Menschen suchen alternativen zur Schulmedizin und sind bereit, teilweise Selbstverantwortung für ihr Leben und Gesundung zu übernehmen. Daher wsird dieser Heiloberuf auch seinen Platz in der Gesellschaft finden.

Mein Wissen gebe ich in Seminaren zur freien und selbstverantwortlichen Anwendung weiter zum Wohle des Einzelnen.