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Sebastian Cobler über die neue Welt der
Polizeicomputer
Der Frankfurter Rechtsanwalt und Publizist Sebastion Cobler,
36, war einer der Kläger gegen das Volkszählungsgesetz.
Horst Herold, vor dreieinhalb Jahren pensionierter Präsident des
Bundeskriminalamtes (BKA), war wieder einmal seiner Zeit voraus: Während
er sich als Amtschef noch damit begnügen musste, von der „gesellschaftssanitären
Rolle der Polizei“ zu träumen, konnte er jetzt als Referent
eines von der hessischen Landesregierung einberufenen Symposiums über
„Informationsgesellschaft oder Überwachungsstaat“ die
nunmehr greifbar gewordenen technischen Möglichkeiten der kommenden
Computergeneration verkünden:
Die Rechner „sollen lernen, assoziieren, logisch schließen
können und fähig sein, aus vorhandenem Wissen neue Aussagen
abzuleiten“. Sie werden “klein, transportabel und billig sein;
sie werden in der Lage sein, Informationen wie mit den Sinnen eines Menschen
zu erfassen: als gesprochene Sprache, gelesene Schriften, gesehene Menschen“.
Es könnte „technisch möglich werden, die Fahndung nach
gesuchten Straftätern unmittelbar auf Maschinen zu übertragen“.
Herolds Beispiele: Die Überwachung eines gefährdeten Hauses
durch einen Rechner, „in dem die Bilder Top-Terroristen gespeichert
sind; der Rechner lässt Unbeteiligte passieren, verständigt
aber die Polizei, wenn er den Gesuchten erkennt. Oder: Ein gesuchter Mörder,
dessen Stimme im öffentlichen Telefonnetz gespeichert ist, wird beim
Telefonieren erkennt“. Die „enormen Fortschritte“ in
der technischen Entwicklung „lassen erwarten, dass diese noch utopisch
anmutenden Eigenschaften“ künftiger Informationssysteme „gegen
Ende des Jahrzehnts verfügbar sind – keineswegs Science-Fiction,
sondern machbar“.
Die schöne neue Welt der Polizeicomputer, gab Herold warnend und
sichtlich zur Verärgerung seiner einstigen Kollegen zu bedenken,
eröffne „beklemmende Aspekte“: Das „denkbare Umkippen“
nämlich „in totalitäre Formen der Digitalisierung beliebig
großer gesellschaftlicher Gruppen“.
Zur selbe Stunde, als Herold sich im Gebäude des Hessischen Landtages
über die Risiken und Chancen der für 1990 angesagten „Rechner
der 5. Generation“ ausließ, musste sich, einen Steinwurf weit
entfernt, ein anderer Ehemaliger des BKA vor dem Wiesbadener Landgericht
gegen die Anklage verteidigen, Dienstgeheimnisse des Bundeskriminalamtes
über die dort betriebenen „Rechner der 4. Generation“
verraten und „dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet“
zu haben:
Bernd Schmidt, 33 Jahre alt und von Oktober 1979 bis März 1982 Physikingenieur
im Kriminalistischen Institut des BKA, hatte Ende 1982 den SPIEGEL und
später auch die Tageszeitung „taz“ über die Video-Fahndung
der Polizei ins Bild gesetzt (SPIEGEL 2/1983)
Der BKA-Aussteiger Schmidt enttarnte die zuvor von ihm für seinen
einstigen Arbeitgeber entwickelte computergestützte Video-Observation
als die bislang wohl raffinierteste Technik polizeilicher Prävention.
Ein ausgeklügeltes System versteckter Kameras und Sender –
testweise installiert im Umfeld der Dienstvilla des von RAF-Anschlägen
bedrohten US-Generals Frederick J. Kroesen, aber auch an öffentlichen
Brennpunkten wieder Fußgängerpassage unter dem Frankfurter
Hauptbahnhof und dem Postamt an der “Zeil“ – sollte
eine möglichst permanente und lückenlose optische Erfassung
von Veränderungen in den gewöhnlichen und deshalb scheinbar
unbeachtlichen Verhaltensweisen von Anwohnern, Passanten, Autofahrern
und Einkaufsbummlern möglich machen.
Die ständige Beobachtung, Registrierung und Auswertung der alltäglichen
„Normalität“, dies war der Kern der BKA-Idee, würde
den Blick freigeben auf „polizeirelevante“ abweichende Verhaltensweisen.
Mit den Worten des BKA-Kriminaldirektors Bodo Zabel: „Das Erkennen
verdächtiger Umstände ist nur unter der Voraussetzung möglich,
dass dem Beobachter das „Normalbild“ des Beobachtungsraumes
vertraut ist.“
Wie zuvor schon andere zur Terrorismusbekämpfung ergriffene Fahndungsmaßnahmen
entpuppte sich auch die Video-Show des BKA als ausbaufähiges Instrument
sozialer Kontrolle. Zahllose Bürger, gegen die nicht der leiseste
Verdacht bestand, gerieten zwangsläufig in das Visier und auf die
Bänder des BKA; sie sollen inzwischen wieder gelöscht worden
sein.
Der Rechtsbruch ist evident. Auf den Kopf gestellt wurde das „Grundgesetz“
jeder rechtsstaatlich begrenzten Polizeiarbeit. Nicht mehr eine konkrete
personenbezogene Gefahr lieferte den Anlass für den Einsatz, sondern
ein diffuses Sicherheitsrisiko.
So heißt es in einem schriftlichen Auftrag der BKA-Abteilung „Terrorismus“
für eine Video-Observation ganz unverblümt: Über die „Zielpersonen“
lägen dem Amt zwar „umfangreiche Erkenntnisse in staatsabträglicher
Hinsicht“ vor; sie reichten aber nicht aus, „um gegen die
Betroffenen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten oder gar Exekutivmaßnahmen
zu ergreifen“. Der Observationstrupp wurde deshalb angewiesen, das
fehlende „entsprechende Hintergrundwissen“ dadurch zu erlangen,
dass die „Zielpersonen“ über einen längeren Zeitraum
„unter Kontrolle gehalten“ – lies: ausgeforscht –
werden.
Die Verflüchtigung jedes konkreten Verdachts zugunsten einer Orientierung
an „Risikopersonen“ oder –gruppen ist längst nicht
mehr bloß typisch für polizeiliche Präventionskonzepte.
Die Methode wird derweilen von Personalverwaltungen, Krankenkassen, Kaufhäusern
und Banken erfolgreich imitiert, so dass man von einer Art sozialer Rasterfahndung
sprechen kann.
So werden die Kreditwürdigkeit und das Konsumverhalten potentieller
Kunden mit Hilfe von Wirtschaftsauskunfteien durchgecheckt, ein Verfahren,
das mit der stetigen Zurückdrängung des Bargeldes durch Schecks,
Kreditkarten und bald schon durch den Kauf per Kabelfernsehen ständig
verfeinert wird und langfristig die „Anonymität des Marktes“
verloren gehen lassen wird.
Personalchefs zumindest größerer Betriebe können über
elektronisch geführte und aktualisierte Fehlzeitenstatistiken und
Befähigungsnachweise bei Umsetzungen, Beförderungen und Entlassungen
problemlos „zuverlässige“, „leistungsgeminderte“
und „schwierige“ Angestellt aussondern. Einige Krankenkassen
planen, zu teuer gewordene sogenannte Problempatienten über eine
turnusgemäße Durchforstung der ärztlichen Abrechnungsunterlagen
dingfest zu machen und zu „ermahnen“ oder, ähnlich dem
bewährten Bonus-Malus-System der Automobilversicherer, zur Kasse
zu bitten.
Allen diesen Präventionsprogrammen ist neben der Methode auch das
Ziel gemeinsam, die beständig durchgesiebten „Alltagsdaten“
der „Normalbürger“ als Quelle der Information und als
Mittel der rechtzeitigen Steuerung und Korrektur „Sozialwidriger“
Verhaltensweisen auszunutzen.
Von daher ist die hier und da geübte Geheimnistuerei über diese
Art der vorbeugenden Kontrolle eigentlich verfehlt, weil das erwünschte
Sozialverhalten sich im Idealfall ohne Druck einstellen soll – sozusagen
aus freien Stücken, was wiederum das Wissen um die Existenz derartiger
Methoden geradezu voraussetzt.
In welchem Ausmaß die Persönlichkeitsrechte beliebiger Bürger
durch solche flächendeckenden Fahndungsformen gezielt und systematisch
missachtet werden, schilderte der ehemalige BKA-Ingenieur Schmidt nun
vor dem Wiesbadener Landgericht.
Als Beispiel wählte er die Video-Observation jener etwa 120.000 friedlichen
Demonstranten, die am 14. November 1981 in der hessischen Landeshauptstadt
gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens demonstriert hatten. Über
mehrere Kameras wurden die Versammlung und die Kundgebung aufgezeichnet,
eine Technik, die es auch erlaubte, Porträt-Aufnahmen einzelner Demonstranten
zu „schießen“ und – bei Bedarf – dann auszuwerten:
als riesige elektronische Lichtbildmappe der politischen Polizei.
Der BKA-Ingenieur Schmidt fand an der ihm übertragenen Aufgabe zunächst
Gefallen, später kamen ihm Bedenken; er quittierte den Dienst.
Seine Fragen nach der Rechtsgrundlage der von ihm vorbereiteten und später
dann „verratenen“ optischen Rasterfahndung müssen nun
die Richter der Wiesbadener Strafkammer beantworten. Sie wollen ihr Urteil
am Freitag dieser Woche verkünden.
Bernd Schmidt kann wegen „Geheimnisverrats“ dann nicht belangt
werden, wenn er mit den BKA-Methoden „illegale Staatsgeheimnisse“
veröffentlicht haben sollte – Vorgänge also, die ihrerseits
auf illegalen Praktiken beruhen und deshalb keinen Schutz verdienen. Das
Video-Spektakel des BKA aber wurde ohne jede Rechtsgrundlage praktiziert
– getreu der Devise: Wo eine Aufgabe ist, da gibt es auch die Befugnis.
Die Sammlung nicht anonymisierter Daten auf Vorrat, gleichsam ins Blaue
hinein, ist überdies vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil
1983 „strikt“ untersagt worden.
Schon jetzt ist freilich abzusehen, dass die Polizeistrategen ihre einmal
eingenommenen Bastionen nicht kampflos räumen werden. Die Debatten
während des Wiesbadener Symposiums über „Informationsgesellschaft“
und „Überwachungsstaat“ haben deutlich gemacht, dass
die Funktionäre der Polizei, nachdem der erste Schrecken über
das Verdikt aus Karlsruhe verflogen ist, alles daransetzen werden, den
derzeitigen rechtlosen Zustand polizeilicher Prävention zu legalisieren
– das heißt: seine Normalisierung durch Normierung zu betreiben.
Die Sollbruchstellen für den Datenschutz sind damit bereits programmiert.
Schon einmal wurde einem Informanten des SPIEGEL der Prozess wegen „Preisgabe
von Staatsgeheimnissen“ gemacht, dem Mitarbeiter des Bundesamtes
für Verfassungsschutz Werner Pätsch, der 1963 illegale Telefonabhörmaßnahmen
dieser Behörde dem SPIEGEL offenbart hatte.
Der Bundesgerichtshof hatte damals geurteilt, dass die Öffentlichkeit
nur dann „unmittelbar angerufen“ werden dürfe, wenn schwere
Gesetzes- und Verfassungsverstöße von Behörden anzuprangern
sind.
Der BKA-Überläufer Schmidt soll gleichwohl, wenn es nach dem
Wiesbadener Staatsanwalt Greth geht, ein Jahr und neun Monate hinter Gitter.
Ankläger Greth will ermittelt haben, dass „durch die Preisgabe
seitens des Angeschuldigten wichtige öffentliche Interessen gefährdet“
worden seien.
Der vom Gericht hierfür als „sachverständiger Zeuge“
vernommene BKA-Kriminaldirektor Zabel musste indes passen. Er ergriff
die Flucht nach vorn und bemühte sich, den aufgeflogenen Fahndungs-Coup
seiner Behörde zu bagatellisieren: Die Schmidtschen Video-Anlagen
hätten überraschenderweise die „in sie gesteckten Erwartungen“
gar nicht erfüllt; die abzubildende Wirklichkeit sei „für
unsere Technik“ einfach zu komplex – „bedauerlicherweise“,
wie der BKA-Sachverständige in eigener Sache anmerkte, „so
schön ist die Technik nicht, noch nicht“.
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