Revision 2013 beim Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe
Bernd
Joschko ist der vergessene Whistleblower Deutschlands. Siehe auch Rasterfahndung.net.
Auch er hat - wie Snowden heute - auf Missstände aufmerksam gemacht und
persönliche Nachteile in Kauf genommen. So fand er als Physik-Ing. keinen
neuen Arbeitgeber. "Haben Sie auch was gegen Tierversuche?" - meinte
ein Institut vor 30 Jahren.
Bernd Joschko hat sich notgedrungen mit "Selbsterfahrung" beschäftigt.
Es war ein Zeitthema, ebenso wie alternative Therapien und "Selbstheilung".
Sechs Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem BKA wg. Gewissenskonflikt definierte
er seine eigene Methode: Die Synergetik
Therapie.
Sie sollte in den nachfolgenden 25 Jahren 50 Richter in 20 Gerichtsprozessen
beschäftigen, denn Bernd Joschko hat Erfolg, weil er nicht wie die Schulmedizin
die Symptome bekämpft, sondern den individuellen Hintergrund in jedem Klienten
aufspürt und im Gehirn verändert. Dazu hat er einen neuen Heilberuf
2001 erschaffen: Den Synergetik Profiler. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
begrüßte im August 2010 die Sichtweise als neuen Heilberuf, allerdings
bekam Bernd Joschko ein Tätigkeitsverbot. Es forderte "Grundkenntnisse
der Medizin", doch erst das Verwaltungsgericht in Gießen definierte
2013 den benötigten kleinen HP-Schein. In der Zwischenzeit kam die Staatsanwaltschaft
mit 6 Mann ins Kamala, befragte über 60 Klienten: Alle waren sehr zufrieden
und die Ermittlungen wurden eingestellt. Schon vorher wurden im Mai 2010 die
Klienten einer 70jährigen Synergetik Therapeutin am Frankfurter Landgericht
an 5 Prozesstagen ausführlichst befragt: Alle waren begeistert, niemand
geschädigt worden - doch auch hier wurden neben 22 Freisprüchen 11
Verurteilungen getätigt - weil etwas hätte passieren können.
Die Synergetik Therapie wurde fälschlicherweise von einem Psychiater mit
dem medizinischen Katathymen Bilderleben verglichen. Er hatte auch keine Ahnung
von Synergetik - also wurden Äpfel mit Birnen verglichen. Der angerufene
Bundesgerichtshof definierte die Synergetik Methode als "Konfrontative
Psychotherapie" und bestätigte erstmals eine Grenzziehung zum HP-Schein
bei dieser völlig neuen Selbstheilungsmethode. Kein Gesundheitsamt war
vorher in der Lage, diese Abgrenzung zum strafbaren Heilpraktikergesetz - also
zum staatlich erlaubten Heilen - zu definieren. Also riefen wir - Bernd Joschko
und der Berufsverband - das Bundesverfassungsgericht an, wo sich der 2. Senat
eineinhalb Jahre mit diesen Fragestellungen beschäftigte - und die
Revision ablehnte.
Hier lesen Sie
die Verfassungsbeschwerde - klicken.
So gibt es trotz erheblichem Aufwand bis heute keine klare Grenzziehung zur Strafbarkeit einer Selbstheilungsmethode, die schon 1999 eine Brustkrebsheilung produzierte. Zur damaligen Zeit hatten sich 96 Synergetik Therapeutinnen zu einer Brustkrebsstudie zusammengeschlossen und sammelten Informationen zur Selbstheilung bei Krebs. Von den insgesammt etwa 600 Teilnehmern der Ausbildungen seit 1993 arbeiten heute nur noch sehr wenige in diesem einzigartigen Beruf, dessen Ausbildung auf massivem Druck des Regierungspräsidium Darmstadt 2011 eingestellt worde - Aberkennung der MWSt-Befreiung. Insgesammt wurden in den letzten 25 Jahren 6,2 Mill € Umsatz erzeugt, wobei "Papa Staat" schätzungsweise 3 Mill € an Steuern einnahm - aber seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam - auf das Bild rechts klicken.
Heute arbeit Bernd Joschko in seinem 3. neu erschaffenen Beruf des Psychobionikers und Unterrichtet "Selbstheilung" mit seiner vereinfachten Form der Psychobionik 3.0. Hier werden in der PSYCHE alle Urbilder aktiviert und "Selbstheilung" bzw. neuronale Freiheit geschieht als eigene Leistung.
Auf den Punkt gebracht:
Die staatlich etablierten Gesundheitsberufe sollen geschützt bleiben -
Neues Denken kann noch nicht integriert werden. Synergetik Therapie ist nicht
mit der medizinischen Therapie des katathymen Bilderlebens vergleichbar (Äpfel
sind keine Birnen). Aber Dr. Goldschmidt als Gutachter im Landgerichtsprozess
kannte als Psychiater nicht die neue Strukturwissenschaft der Synergetik. Er
ist kein Wissenschaftler - Richter Dr. Immerschmitt auch nicht. Ein Paradigmawechsel
ist zuerst immer auch ein biologisches Problem. Also abwarten...
Aus
der Verfassungsbeschwerde 2011
Dr. Wirth: "Die Synergetik-Therapie wird nicht nur zum Heilen und Lindern
von Krankheiten und Leiden angewandt, sondern auch – und zwar sowohl bei
gesunden als auch kranken Klienten – zu völlig anderen Zwecken, etwa
zur Selbsterfahrung, Stärkung des Selbstbewusstseins, zur Klärung
von Lebensfragen und zur Sinnfindung (Anlage 1, S. 32 ff.).
Das Heilpraktikergesetz ist aber grundsätzlich auf die Synergetik-Therapie
nur in den Fällen anwendbar, soweit sie zum Heilen und Lindern von Leiden
angewandt wird (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz), nicht hingegen, wenn dies
mit einer anderen Zielsetzung erfolgt und zwar selbst dann, wenn es sich um
einen kranken Klienten handelt, der jedoch in der Synergetik keine Linderung
oder Heilung sucht, sondern sich selbst erfahren will usw., so dass das Landgericht
Frankfurt am Main die Beschwerdeführerin nicht nur in den Fällen freigesprochen
hat, in denen die Synergetik-Therapie auf gesunde Klienten angewandt wurde,
sondern auch bei kranken Klienten, soweit die Therapie nicht zur Heilung oder
Linderung erfolgte (Anlage 1, S. 32 ff.).
Das führt zu dem – verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden
– Ergebnis, dass das Heilpraktikergesetz einem kranken Klienten nur dann
Schutz vor gesundheitlichen Gefahren gewährt, wenn er die Synergetik zu
Heilungs- bzw. Linderungszwecken in Anspruch nimmt, ihn jedoch bei identischer
Gefahrenlage nicht schützt, wenn er die Synergetik mit einer anderen Zielsetzung
– etwa der Selbsterfahrung – nutzt."
Bernd
Joschko: Aber "Selbsterfahrung mit der Synergetik" kann Gesundheit
fördern - Oder anders formuliert:
Der Anbieter von Synergetik macht sich strafbar, je nachdem was der Klient erwartet.
Somit ist die Synergetik Therapeutin vom Denken ihrer Klienten strafrechtlich
abhängig. Da dies nicht sinnvoll ist und das BVerfG dem nicht abgeholfen
hat, wird die Ausbildung zur Synergetik Therapeutin 2012 eingestellt. Selbstheilung
kann nun jeder selbst für sich lernen und als Psychobionik Unterricht nach
Art. 5 GG weitergeben. Dafür gibt es nun den Beruf Psychobionik Coach und
Profiler. Die Psychobioniker sind dabei immer Lehrer oder
Mentor. Der BGH hatte das Anbieten von "Profiling" freigegeben
und jede Art von "Selbsterfahrung". Dies trägt nun das BVerfG
(sprachlos - Ablehnung der Revision) mit."
Hier der Wortlaut der Verfassungsbeschwerde - klicken.