Bernd
Joschko ist der vergessene Whistleblower Deutschlands. Siehe auch
Rasterfahndung.net.
Auch er hat - wie Snowden heute - auf Missstände aufmerksam gemacht
und persönliche Nachteile in Kauf genommen. So fand er als Physik-Ing.
keinen neuen Arbeitgeber. "Haben Sie auch was gegen Tierversuche?"
- meinte ein Institut vor 30 Jahren.
Bernd Joschko hat sich notgedrungen mit "Selbsterfahrung" beschäftigt.
Es war ein Zeitthema, ebenso wie alternative Therapien und "Selbstheilung".
Sechs Jahre nach seinem Ausscheiden aus dem BKA wg. Gewissenskonflikt
definierte er seine eigene Methode: Die Synergetik
Therapie.
Sie sollte in den nachfolgenden 25 Jahren 50 Richter in 20 Gerichtsprozessen
beschäftigen, denn Bernd Joschko hat Erfolg, weil er nicht wie die
Schulmedizin die Symptome bekämpft, sondern den individuellen Hintergrund
in jedem Klienten aufspürt und im Gehirn verändert. Dazu hat
er einen neuen Heilberuf 2001 erschaffen: Den Synergetik Profiler. Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig begrüßte im August 2010
die Sichtweise als neuen Heilberuf, allerdings bekam Bernd Joschko ein
Tätigkeitsverbot. Es forderte "Grundkenntnisse der Medizin",
doch erst das Verwaltungsgericht in Gießen definierte 2013 den benötigten
kleinen HP-Schein. In der Zwischenzeit kam die Staatsanwaltschaft mit
6 Mann ins Kamala, befragte über 60 Klienten: Alle waren sehr zufrieden
und die Ermittlungen wurden eingestellt. Schon vorher wurden im Mai 2010
die Klienten einer 70jährigen Synergetik Therapeutin am Frankfurter
Landgericht an 5 Prozesstagen ausführlichst befragt: Alle waren begeistert,
niemand geschädigt worden - doch auch hier wurden neben 22 Freisprüchen
11 Verurteilungen getätigt - weil etwas hätte passieren können.
Die Synergetik Therapie wurde fälschlicherweise von einem Psychiater
mit dem medizinischen Katathymen Bilderleben verglichen. Er hatte auch
keine Ahnung von Synergetik - also wurden Äpfel mit Birnen verglichen.
Der angerufene Bundesgerichtshof definierte die Synergetik Methode als
"Konfrontative Psychotherapie" und bestätigte erstmals
eine Grenzziehung zum HP-Schein bei dieser völlig neuen Selbstheilungsmethode.
Kein Gesundheitsamt war vorher in der Lage, diese Abgrenzung zum strafbaren
Heilpraktikergesetz - also zum staatlich erlaubten Heilen - zu definieren.
Also riefen wir - Bernd Joschko und der Berufsverband - das Bundesverfassungsgericht
an, wo sich der 2. Senat eineinhalb Jahre mit diesen Fragestellungen beschäftigte
- und die Revision
ablehnte.
Hier lesen
Sie die Verfassungsbeschwerde - klicken.
So
gibt es trotz erheblichem Aufwand bis heute keine klare Grenzziehung zur
Strafbarkeit einer Selbstheilungsmethode, die schon 1999 eine Brustkrebsheilung
produzierte. Zur damaligen Zeit hatten sich 96 Synergetik Therapeutinnen
zu einer Brustkrebsstudie zusammengeschlossen und sammelten Informationen
zur Selbstheilung bei Krebs. Von den insgesammt etwa 600 Teilnehmern der
Ausbildungen seit 1993 arbeiten heute nur noch sehr wenige in diesem einzigartigen
Beruf, dessen Ausbildung auf massivem Druck des Regierungspräsidium
Darmstadt 2011 eingestellt worde - Aberkennung der MWSt-Befreiung. Insgesammt
wurden in den letzten 25 Jahren 6,2 Mill € Umsatz erzeugt, wobei
"Papa Staat" schätzungsweise 3 Mill € an Steuern einnahm
- aber seiner Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam - auf das
Bild rechts klicken.
Heute arbeit Bernd Joschko in seinem
3. neu erschaffenen Beruf des Psychobionikers und Unterrichtet "Selbstheilung"
mit seiner vereinfachten Form der Psychobionik 3.0. Hier werden in der
PSYCHE alle Urbilder aktiviert und "Selbstheilung" bzw. neuronale
Freiheit geschieht als eigene Leistung.
Auf den Punkt gebracht:
Die staatlich etablierten Gesundheitsberufe sollen geschützt bleiben
- Neues Denken kann noch nicht integriert werden. Synergetik Therapie
ist nicht mit der medizinischen Therapie des katathymen Bilderlebens vergleichbar
(Äpfel sind keine Birnen). Aber Dr. Goldschmidt als Gutachter im
Landgerichtsprozess kannte als Psychiater nicht die neue Strukturwissenschaft
der Synergetik. Er ist kein Wissenschaftler - Richter Dr. Immerschmitt
auch nicht. Ein Paradigmawechsel ist zuerst immer auch ein biologisches
Problem. Also abwarten...
Aus
der Verfassungsbeschwerde 2011
Dr. Wirth: "Die Synergetik-Therapie wird nicht nur zum Heilen und
Lindern von Krankheiten und Leiden angewandt, sondern auch – und
zwar sowohl bei gesunden als auch kranken Klienten – zu völlig
anderen Zwecken, etwa zur Selbsterfahrung, Stärkung des Selbstbewusstseins,
zur Klärung von Lebensfragen und zur Sinnfindung (Anlage 1, S. 32
ff.).
Das Heilpraktikergesetz ist aber grundsätzlich auf die Synergetik-Therapie
nur in den Fällen anwendbar, soweit sie zum Heilen und Lindern von
Leiden angewandt wird (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz), nicht hingegen,
wenn dies mit einer anderen Zielsetzung erfolgt und zwar selbst dann,
wenn es sich um einen kranken Klienten handelt, der jedoch in der Synergetik
keine Linderung oder Heilung sucht, sondern sich selbst erfahren will
usw., so dass das Landgericht Frankfurt am Main die Beschwerdeführerin
nicht nur in den Fällen freigesprochen hat, in denen die Synergetik-Therapie
auf gesunde Klienten angewandt wurde, sondern auch bei kranken Klienten,
soweit die Therapie nicht zur Heilung oder Linderung erfolgte (Anlage
1, S. 32 ff.).
Das führt zu dem – verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigenden
– Ergebnis, dass das Heilpraktikergesetz einem kranken Klienten
nur dann Schutz vor gesundheitlichen Gefahren gewährt, wenn er die
Synergetik zu Heilungs- bzw. Linderungszwecken in Anspruch nimmt, ihn
jedoch bei identischer Gefahrenlage nicht schützt, wenn er die Synergetik
mit einer anderen Zielsetzung – etwa der Selbsterfahrung –
nutzt."
Bernd
Joschko: Aber "Selbsterfahrung mit der Synergetik" kann Gesundheit
fördern - Oder anders formuliert:
Der Anbieter von Synergetik macht sich strafbar, je nachdem was der Klient
erwartet. Somit ist die Synergetik Therapeutin vom Denken ihrer Klienten
strafrechtlich abhängig. Da dies nicht sinnvoll ist und das BVerfG
dem nicht abgeholfen hat, wird die Ausbildung zur Synergetik Therapeutin
2012 eingestellt. Selbstheilung kann nun jeder selbst für sich lernen
und als Psychobionik Unterricht nach Art. 5 GG weitergeben. Dafür
gibt es nun den Beruf Psychobionik Coach und Profiler. Die
Psychobioniker sind dabei immer Lehrer oder Mentor. Der BGH hatte
das Anbieten von "Profiling" freigegeben und jede Art von "Selbsterfahrung".
Dies trägt nun das BVerfG (sprachlos - Ablehnung der Revision) mit."
Hier
der Wortlaut der Verfassungsbeschwerde - klicken.
|