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Ein Kommentar
der OSHO -Times 1984 zu Dhyan's (Bernd Joschko geb. Schmidt) Ausstieg:
Zivilcourage
Der Frankfurter
Rechtsanwalt und Publizist Sebastian Cobler über die neue Welt der
Polizeicomputer Er war einer der Kläger gegen das Volkszählungsgesetz.
2. Bericht im SPIEGEL (August 1984) über den Ausstieg aus Gewissensgründen
Startbahn-West: Bericht
taz vom 13.1. 1983 "Interview mit dem Bundeskriminalamtaussteiger
Bernd Schmidt" auf einem Flugblatt anläßlich der Gerichtsverhandlung
vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen den Frankfurter Magistratsdirektor
und Startbahn-West Sprecher Alexander Schubart
Viele Medien, taz, PANORAMA, Frankfurter Rundschau, Die
WELT im In-und Ausland berichteten darüber. Fernsehteams aus Dänemark,
Österreich und USA brachten Interviews. Der Kinofilm "Alles
unter Kontrolle" im Filmverlag der Autoren verlegt und mit Steuergeldern
der Hamburger Filmförderung gedreht, lief in den kommunalen Kinos
an. Der "Orwell-Staat" von Anatol Johansen erschien als Buch
mit Interviews vieler prominenter Zeitgenossen, die vor totalitären
Überwachungs-Strukturen warnten.
Vor den Veröffentlichungen und zu meiner Stärkung im Gerichtsprozess
hatte der Spiegel einige der kompetentesten Rechtsprofessoren angeschrieben,
um den Ausstieg aus Gewissensgründen mit einem Rechtsgutachten zu
untermauern. Alle Rechtsprofessoren lehnten ab, da Sie nicht eine irgendwie
geartete Unterstützung abgeben wollten, weil Sie persönliche
Nachteile fürchteten; gerne wären Sie aber bereit gewesen, während
des Prozesses zu beurteilen. Darunter waren auch der damalige hessische
Datenschutzbeauftragte Simitis und der Bundesdatenschützer Prof.
Bull. Der Gewissenskonflikt wurde vom Landgericht anerkannt - der erste
in Deutschland, bis heute der Einzigste. Prof. Ulrich Preuß von
der Uni Bremen und Johannes Riemann aus Frankfurt verteitigten mich. Unmittelbat
nach Ausstrahlung der Panorama Sendung vom 15. März 1983 erwirkte
das Bundeskriminalamt am 22. März eine einstweilige Verfügung
über das Amtsgericht Wetzlar. Ich durfte nicht mehr über meine
Erkenntnisse beim BKA sprechen. Dies habe ich eingehalten. Erst am 28.
Januar 2004 habe ich in meiner Goslarer Presseerklärung weitere bisher
unveröffentlichte Informationen an die Öffentlichkeit weitergegeben.
Der Grund war das Akutverbot meiner Tätigkeit als Synergetik Profiler
im Landkreis Goslar. Diese Informationen wurden auch dem Verwaltungsgericht
Braunschweig in der Beschwerde unterbreitet. Grundgesetze müssen
respektiert werden. Auch von Behörden.
Erschüttert bin ich deshalb über die Tatsache, daß das
Verwaltungsgericht Braunschweig den §12 GG in der Begründung
einfach ignoriert. obwohl es sehr klare Urteile diesbezüglich vom
Bundesverfassungsgericht gibt. Sogar das aktuelle vom 2. März 2004
erinnert noch einmal an die Berufsfreiheit. Es braucht sehr gewichtige
Argumente und Tatsachen, um die Berufsfreiheit einzuengen. Der Hepp vom
Gesundheitsamt Goslar hat ein Berufsverbot mit sofortiger Wirkung für
meine Tätigkeit als Therapeut und der Arbeit mit selbstzahlenden
Klienten auch für Gesunde ausgesprochen, das Verwaltungsgericht
Braunschweig schloss sich ihm an. Unfassbar!
Wichtig!
Die freie Presse hat die Verpflichtung, über unterschiedliche Meinungen
und Weltbilder zu berichten, daher auch meinen Aufruf vom 28. Januar 2004
als Hilferuf an die freie Presse. Leider gibt es immer wieder "interne
Rücksichtsnahmen", die es verhindern, daß die Bevölkerung
ehrlich informiert wird. So wurde auch in der Goslarer Presse mit keinem
Wort der existentielle Konflikt des infoCenters
für ganzheitliche Therapie mit dem Gesundheitsamt Dr. Hepp
erwähnt.
Übliche Vorgehensweise unliebsame Fakten zu verschleiern
ist, falsche Fragen zu stellen, bzw, die falschen Leute zu interviewen,
um dann ein Dementi zu bringen. Am Beispiel der SPIEGEL-Veröffentlichung
waren mir alle Fakten persönlich bekannt und so konnte ich auch die
Bewertung in anderen Zeitungen einschätzen.
Hier ein Beispiel der Giessener
Zeitung vom 11. Januar 1983
Und hier aktuelle Beispiele
von April 2004 und BILD-Zeitungsbericht über Dominik, der zur
Chemo gezwungen werden sollte.
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